Sitz in Deutschland
Ein direkter deutscher Ansprechpartner statt eines anonymen Compliance-Callcenters.
Deutsche EPR-Bevollmächtigung für internationale Unternehmen, die verpackte Produkte direkt an Endabnehmer in Deutschland versenden. Klarer Umfang, direkter Kontakt und praktische LUCID-Administration.
Die Bevollmächtigung erfolgt erst nach Eignungsprüfung, schriftlichem deutschen Mandat und Bestätigung in LUCID.
Ein direkter deutscher Ansprechpartner statt eines anonymen Compliance-Callcenters.
Ein bewusst klarer Umfang für überschaubare Verpackungsfälle.
Strukturiert, digital und vom ersten Prüfschritt an verständlich.
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle - die PPWR - gilt grundsätzlich seit 12. August 2026. Gleichzeitig gilt in Deutschland das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG).
Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands und ohne deutsche Niederlassung müssen nach aktueller Rechtslage einen deutschen Bevollmächtigten benennen, wenn sie leere Verpackungen oder verpackte Produkte direkt an Endabnehmer in Deutschland liefern.
Endabnehmer können private Verbraucher oder gewerbliche Endabnehmer sein, die das gelieferte Produkt nicht in dieser Form weiterverkaufen.
Nach wirksamer Benennung erfüllt der Bevollmächtigte im eigenen Namen die anwendbaren EPR-Pflichten, die ihm gesetzlich zugewiesen sind.
Dein Unternehmen muss die eigene LUCID-Herstellerregistrierung und Änderungen der Stammdaten selbst vornehmen. Diese höchstpersönlichen Pflichten sind nicht übertragbar.
PerliTech nimmt zunächst nur Fälle an, deren gesamte deutsche Verpackungstätigkeit in das Servicemodell passt. Nach wirksamer Benennung erfüllt PerliTech die anwendbaren EPR-Pflichten, die dem Bevollmächtigten gesetzlich zufallen. Du bleibst für richtige Angaben und Deine höchstpersönlichen LUCID-Pflichten verantwortlich.
Der Standardservice ist für kleinere Unternehmen mit üblichen Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen gedacht, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern oder vergleichbaren Anfallstellen zu Abfall werden.
Das ist keine Befreiung von EPR oder Systembeteiligung. Nach der aktuellen ZSVR-Regel genügt bei weniger als 10 Tonnen systembeteiligungspflichtiger Verpackungen im Vorjahr grundsätzlich eine gebündelte Jahresabschlussmengenmeldung in LUCID bis 1. Juni des Folgejahres, statt jede Systemmeldung unverzüglich 1:1 in LUCID zu spiegeln.
PerliTech nimmt derzeit keine Standardmandate an, wenn deutsche Pfandpflichten, komplexe Mehrwegsysteme, besondere Rücknahmepflichten oder andere Verpackungspflichten außerhalb des Servicemodells gelten. Du kannst trotzdem eine Einzelprüfung anfragen. Ändern sich später Produkte, Verpackungen, Mengen, Marken, Vertriebsmodell, deutsche Niederlassung oder andere relevante Tätigkeiten, informiere PerliTech vor dem Bereitstellen der betroffenen Verpackungen in Deutschland, damit die Fortführung des Mandats geprüft werden kann.
Wenn Dein Unternehmen schon vor der Beauftragung verpackte Waren an deutsche Endabnehmer geliefert hat, können frühere Verpackungspflichten noch relevant sein. Je nach Einzelfall müssen fehlende Systembeteiligung, historische Mengen, fehlende Meldungen oder eine ausstehende Erklärung geprüft oder nachgeholt werden.
Besonders passend für überschaubare Direktvertriebsmodelle nach Deutschland, die einen klaren deutschen Ansprechpartner brauchen.
Nach Deiner Anfrage prüfen wir, ob Dein Unternehmen in unseren Umfang passt und ob frühere Deutschlandverkäufe offene Pflichten verursacht haben könnten. Danach entscheidet PerliTech, ob der Fall grundsätzlich angenommen werden kann.
Beide Parteien schließen den erforderlichen deutschsprachigen Vertrag und unterschreiben handschriftlich oder qualifiziert elektronisch.
Nach ordnungsgemäßem Abschluss des schriftlichen deutschsprachigen Bevollmächtigungsvertrags benennst Du PerliTech in LUCID als Deinen Bevollmächtigten. Die Benennung wird im maßgeblichen LUCID-/ZSVR-Bestätigungsprozess wirksam.
Nach Wirksamwerden der Benennung erfüllt PerliTech die anwendbaren EPR-Pflichten, die dem Bevollmächtigten gesetzlich zufallen.
Du meldest relevante Änderungen, bevor sie das Mandat beeinflussen. PerliTech prüft den Fall, gleicht die Jahresmengen ab und administriert die erforderliche Abschlussmeldung.
Verkaufen nach Deutschland soll nicht bedeuten, jeden deutschen Verpackungsprozess selbst lernen zu müssen. PerliTech verbindet direkte Kommunikation mit prozess- und IT-orientierter Arbeitsweise.
Klare Antworten, bevor Du eine Anfrage absendest.
Erweiterte Herstellerverantwortung bedeutet, dass der verantwortliche Hersteller festgelegte Pflichten für Verpackungen auf einem Markt finanziert und organisiert, darunter Systembeteiligung und Mengenmeldung.
PPWR ist die übliche Abkürzung für die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie gilt grundsätzlich seit 12. August 2026.
Ausländische Unternehmen ohne deutsche Niederlassung, die Verpackungen oder verpackte Produkte direkt an deutsche Endabnehmer liefern, müssen nach aktueller deutscher Rechtslage einen deutschen Bevollmächtigten benennen.
Ja, das kann gelten. Drittlandshändler mit Direktversand an deutsche Endabnehmer sind die primäre Zielgruppe. Die Eignung wird vor Beauftragung geprüft.
Nach aktueller Rechtslage kann es für Unternehmen in anderen EU-Staaten ohne deutsche Niederlassung gelten. Ein laufender EU-Vorschlag könnte dies für bestimmte EU-Unternehmen ändern, ist aber kein geltendes Recht.
Ja. Herstellerregistrierung und Änderungen Deiner Registrierungsstammdaten bleiben höchstpersönliche Pflichten Deines Unternehmens.
Nein. PerliTech kann praktisch unterstützen, aber die persönliche Herstellerregistrierung und Stammdatenänderungen nicht übernehmen.
Nach wirksamer Benennung erfüllt PerliTech im eigenen Namen die anwendbaren EPR-Pflichten, die dem Bevollmächtigten gesetzlich zufallen. Deine eigene LUCID-Registrierung und Stammdatenänderungen bleiben höchstpersönliche Pflichten.
Ein duales System organisiert bundesweit Sammlung, Sortierung und Verwertung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen. Der Beteiligungsvertrag finanziert diese Leistungen für die gemeldeten Mengen.
Nein. Die Grenze hebt Registrierung, Systembeteiligung oder andere EPR-Pflichten nicht auf. Sie betrifft nur den vereinfachten LUCID-Melderhythmus nach aktueller Regel.
Übliche systembeteiligungspflichtige Verpackungen aus Papier/Pappe/Karton, Kunststoff, Glas, Aluminium, Eisenmetallen und vergleichbaren Standardmaterialien nach Eignungsprüfung.
PerliTech nimmt derzeit kein Standardmandat an, wenn deutsche Pfandpflichten für Einweggetränkeverpackungen gelten. Eine normale Glasverpackung ist nicht automatisch pfandpflichtig; deshalb prüfen wir den konkreten Fall vor einer Mandatsannahme.
PerliTech nimmt derzeit kein Standardmandat an, wenn komplexe Mehrweg- oder Pfandsysteme gelten. Der Sachverhalt kann vorab individuell geprüft werden.
Der primäre Fokus liegt unter 10 Tonnen im Vorjahr. Das ist keine EPR-Befreiung. PerliTech prüft vor Mandatsannahme, ob größere oder strukturell komplexe Tätigkeiten vollständig in das Servicemodell passen.
Unternehmens- und Vertriebskanaldaten, deutsche Niederlassung, Verpackungsarten und Mengen, LUCID- und Systemstatus, Marken, Sendungsschätzung und vollständige Historie früherer Deutschlandverkäufe.
Onlinemarktplätze können EPR-Registrierungsinformationen anfordern und prüfen. Deren Plattformprüfung ersetzt Deine gesetzlichen Verpackungspflichten nicht.
Hier wird keine offizielle EPR-Agent-Zertifizierung behauptet. PerliTech handelt auf Grundlage des erforderlichen schriftlichen Bevollmächtigungsvertrags und des maßgeblichen LUCID-/ZSVR-Benennungsprozesses.
Weder das Absenden der Anfrage noch eine positive Vorprüfung begründet ein Mandat. Nach Eignungs-, Umfangs- und gegebenenfalls Historienprüfung entscheidet PerliTech, ob der Fall grundsätzlich angenommen werden kann. Danach schließen die Parteien den schriftlichen deutschsprachigen Bevollmächtigungsvertrag ordnungsgemäß ab. Anschließend benennt der Hersteller PerliTech in LUCID. Die Benennung wird im maßgeblichen LUCID-/ZSVR-Bestätigungsprozess wirksam.
Informiere PerliTech, bevor relevante Änderungen Deine deutsche EPR-Situation beeinflussen. Dazu zählen neue Verpackungs- oder Produktarten, Pfand oder Mehrweg, erhebliche Mengensteigerungen, neue Marken, ein geändertes Vertriebsmodell, eine deutsche Niederlassung oder vergleichbare Änderungen. PerliTech prüft dann, ob das Mandat fortgeführt werden kann.
Nicht automatisch. Systembeteiligungs- und Recyclingkosten sind separate Drittkosten, sofern ein individuelles Angebot nichts anderes ausdrücklich festlegt.
Nein. PerliTech erbringt administrative EPR- und Compliance-Leistungen. Individuelle Rechtsprüfungen liegen außerhalb des Standardservices und können an qualifizierte Rechtsberater verwiesen werden.
Nicht zwingend. Du musst die Historie offenlegen. Je nach Registrierung, Systembeteiligung und Meldungen können frühere Zeiträume geprüft oder nachgeholt werden müssen.
Nicht immer. Bestimmte unerfüllte Verpackungspflichten können frühere Zeiträume betreffen und vor oder nach einer Beauftragung zu bearbeiten sein.
Der Sachverhalt muss vor Mandatsannahme geprüft werden. Nachträgliche Systembeteiligung oder weitere Nacharbeiten können erforderlich sein; die Website entscheidet das nicht automatisch.
Weil ein Bevollmächtigter bestimmte offene Pflichten früherer Zeiträume bearbeiten muss. Eine wahrheitsgemäße Compliance-Historie ist vor Mandatsannahme notwendig.
Du hast Fragen zur EPR-Bevollmächtigung oder willst prüfen, ob PerliTech zu Deinem Fall passt? Schreib uns kurz - alles Weitere klären wir persönlich.
Die Informationen dieser Seite wurden zuletzt am 13. August 2026 anhand der folgenden offiziellen Quellen geprüft.
Rechtsstand zuletzt geprüft: 13. August 2026