Dein deutscher EPR-Bevollmächtigter

Verkaufe nach Deutschland. Wir administrieren Deine Verpackungs-EPR.

Deutsche EPR-Bevollmächtigung für internationale Unternehmen, die verpackte Produkte direkt an Endabnehmer in Deutschland versenden. Klarer Umfang, direkter Kontakt und praktische LUCID-Administration.

Die Bevollmächtigung erfolgt erst nach Eignungsprüfung, schriftlichem deutschen Mandat und Bestätigung in LUCID.

Sitz in Deutschland

Ein direkter deutscher Ansprechpartner statt eines anonymen Compliance-Callcenters.

Fokus auf kleine Händler

Ein bewusst klarer Umfang für überschaubare Verpackungsfälle.

Internationales Onboarding

Strukturiert, digital und vom ersten Prüfschritt an verständlich.

Rechtlicher Hintergrund

Was hat sich am 12. August 2026 geändert?

Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle - die PPWR - gilt grundsätzlich seit 12. August 2026. Gleichzeitig gilt in Deutschland das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG).

Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands und ohne deutsche Niederlassung müssen nach aktueller Rechtslage einen deutschen Bevollmächtigten benennen, wenn sie leere Verpackungen oder verpackte Produkte direkt an Endabnehmer in Deutschland liefern.

Endabnehmer können private Verbraucher oder gewerbliche Endabnehmer sein, die das gelieferte Produkt nicht in dieser Form weiterverkaufen.

Nach wirksamer Benennung erfüllt der Bevollmächtigte im eigenen Namen die anwendbaren EPR-Pflichten, die ihm gesetzlich zugewiesen sind.

Dein Unternehmen muss die eigene LUCID-Herstellerregistrierung und Änderungen der Stammdaten selbst vornehmen. Diese höchstpersönlichen Pflichten sind nicht übertragbar.

Praktische Administration

Was wir für Dich übernehmen

PerliTech nimmt zunächst nur Fälle an, deren gesamte deutsche Verpackungstätigkeit in das Servicemodell passt. Nach wirksamer Benennung erfüllt PerliTech die anwendbaren EPR-Pflichten, die dem Bevollmächtigten gesetzlich zufallen. Du bleibst für richtige Angaben und Deine höchstpersönlichen LUCID-Pflichten verantwortlich.

  • Deutsche Verpackungs-EPR-Bevollmächtigung im vereinbarten Umfang
  • Koordination und Verwaltung des erforderlichen Systembeteiligungsvertrags
  • Verpackungsmengenmeldungen in LUCID und Jahresabschlussmengenmeldung
  • Laufende Übersicht relevanter Meldefristen
  • Administrative Kommunikation zum deutschen Verpackungs-EPR-Prozess
  • Strukturierte Dokumentation gemeldeter Mengen und Meldestatus
  • Praktische Unterstützung rund um den deutschen LUCID-Prozess
Klarer Umfang. Weniger Überraschungen.

PerliTech Standard-EPR-Umfang

Der Standardservice ist für kleinere Unternehmen mit üblichen Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen gedacht, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern oder vergleichbaren Anfallstellen zu Abfall werden.

Typische Materialien

  • Papier, Pappe und Karton
  • Kunststoff
  • Glas
  • Aluminium
  • Eisenmetalle
  • Andere übliche systembeteiligungspflichtige Verpackungsmaterialien
<10 t

Primärer Fokus: unter 10 Tonnen im vorangegangenen Kalenderjahr

Das ist keine Befreiung von EPR oder Systembeteiligung. Nach der aktuellen ZSVR-Regel genügt bei weniger als 10 Tonnen systembeteiligungspflichtiger Verpackungen im Vorjahr grundsätzlich eine gebündelte Jahresabschlussmengenmeldung in LUCID bis 1. Juni des Folgejahres, statt jede Systemmeldung unverzüglich 1:1 in LUCID zu spiegeln.

Derzeit nicht für den PerliTech-Standardservice geeignet

  • Deutsches Pfandsystem und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen
  • Komplexe Getränkeverpackungspflichten sowie Mehrweg- oder Pfandsysteme
  • Verpackungen mit besonderen Rücknahmevereinbarungen
  • Nicht systembeteiligungspflichtige Industrie- oder Transportverpackungen mit besonderen Rücknahmepflichten
  • Komplexe Gefahrgut- oder Spezialproduktverpackungen
  • Fälle mit Pflicht zur Vollständigkeitserklärung
  • Hochkomplexe EPR-Strukturen mit mehreren Rechtsträgern
  • Mengen außerhalb des definierten Kleinhändler-Umfangs ohne Einzelvereinbarung

PerliTech nimmt derzeit keine Standardmandate an, wenn deutsche Pfandpflichten, komplexe Mehrwegsysteme, besondere Rücknahmepflichten oder andere Verpackungspflichten außerhalb des Servicemodells gelten. Du kannst trotzdem eine Einzelprüfung anfragen. Ändern sich später Produkte, Verpackungen, Mengen, Marken, Vertriebsmodell, deutsche Niederlassung oder andere relevante Tätigkeiten, informiere PerliTech vor dem Bereitstellen der betroffenen Verpackungen in Deutschland, damit die Fortführung des Mandats geprüft werden kann.

Frühere Tätigkeiten zählen

Schon nach Deutschland verkauft? Wir müssen es wissen.

Wenn Dein Unternehmen schon vor der Beauftragung verpackte Waren an deutsche Endabnehmer geliefert hat, können frühere Verpackungspflichten noch relevant sein. Je nach Einzelfall müssen fehlende Systembeteiligung, historische Mengen, fehlende Meldungen oder eine ausstehende Erklärung geprüft oder nachgeholt werden.

  • Lege alle früheren Verkäufe und Sendungen nach Deutschland vollständig und wahrheitsgemäß offen.
  • Gib frühere LUCID-, Systembeteiligungs- und Mengenmeldedaten an.
  • Rechne bei unklarer Historie mit zusätzlichen Unterlagenanforderungen.
  • PerliTech kann Nacharbeiten voraussetzen, Zusatzaufwand anbieten oder einen für den aktuellen Umfang zu komplexen Fall ablehnen.
Für internationale Händler

Für wen der Service passt

Besonders passend für überschaubare Direktvertriebsmodelle nach Deutschland, die einen klaren deutschen Ansprechpartner brauchen.

Typische Vertriebskanäle

  • Shopify-Shops
  • WooCommerce-Shops
  • Amazon-Händler
  • eBay-Händler
  • Etsy-Händler
  • Unabhängige Onlineshops
  • Marken und kleine Hersteller mit Direktvertrieb nach Deutschland

Primäre Märkte

  • Vereinigtes Königreich
  • Schweiz
  • USA
  • Kanada
  • Australien
  • Andere Nicht-EU-Staaten
  • EU-Unternehmen ohne deutsche Niederlassung nach aktueller Rechtsstandsprüfung
Von Anfang an klar

Dein Weg zur deutschen EPR-Bevollmächtigung

  1. 1

    Anfrage, Eignungs- und Historienprüfung

    Nach Deiner Anfrage prüfen wir, ob Dein Unternehmen in unseren Umfang passt und ob frühere Deutschlandverkäufe offene Pflichten verursacht haben könnten. Danach entscheidet PerliTech, ob der Fall grundsätzlich angenommen werden kann.

  2. 2

    Schriftliches deutsches Mandat

    Beide Parteien schließen den erforderlichen deutschsprachigen Vertrag und unterschreiben handschriftlich oder qualifiziert elektronisch.

  3. 3

    Benennung in LUCID

    Nach ordnungsgemäßem Abschluss des schriftlichen deutschsprachigen Bevollmächtigungsvertrags benennst Du PerliTech in LUCID als Deinen Bevollmächtigten. Die Benennung wird im maßgeblichen LUCID-/ZSVR-Bestätigungsprozess wirksam.

  4. 4

    EPR-Administration

    Nach Wirksamwerden der Benennung erfüllt PerliTech die anwendbaren EPR-Pflichten, die dem Bevollmächtigten gesetzlich zufallen.

  5. 5

    Laufende Änderungen und Jahresabschluss

    Du meldest relevante Änderungen, bevor sie das Mandat beeinflussen. PerliTech prüft den Fall, gleicht die Jahresmengen ab und administriert die erforderliche Abschlussmeldung.

Persönlich, strukturiert, realistisch

Warum PerliTech?

Verkaufen nach Deutschland soll nicht bedeuten, jeden deutschen Verpackungsprozess selbst lernen zu müssen. PerliTech verbindet direkte Kommunikation mit prozess- und IT-orientierter Arbeitsweise.

  • Sitz in Deutschland und direkter persönlicher Kontakt
  • Kein anonymes Compliance-Callcenter
  • Fokus auf kleine und überschaubare Unternehmen
  • Klare Eignungskriterien vor Mandatsannahme
  • Strukturiertes digitales Onboarding und Dokumentation
  • Englischsprachige internationale Kommunikation
  • Transparente Verantwortlichkeiten während des Mandats
  • Direkte Prüfung bei Änderungen von Produkten, Verpackungen oder Vertrieb

Häufige Fragen

Klare Antworten, bevor Du eine Anfrage absendest.

Was ist EPR?

Erweiterte Herstellerverantwortung bedeutet, dass der verantwortliche Hersteller festgelegte Pflichten für Verpackungen auf einem Markt finanziert und organisiert, darunter Systembeteiligung und Mengenmeldung.

Was bedeutet PPWR?

PPWR ist die übliche Abkürzung für die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie gilt grundsätzlich seit 12. August 2026.

Warum brauche ich einen Bevollmächtigten in Deutschland?

Ausländische Unternehmen ohne deutsche Niederlassung, die Verpackungen oder verpackte Produkte direkt an deutsche Endabnehmer liefern, müssen nach aktueller deutscher Rechtslage einen deutschen Bevollmächtigten benennen.

Gilt das für Unternehmen außerhalb der EU?

Ja, das kann gelten. Drittlandshändler mit Direktversand an deutsche Endabnehmer sind die primäre Zielgruppe. Die Eignung wird vor Beauftragung geprüft.

Gilt das auch für EU-Unternehmen?

Nach aktueller Rechtslage kann es für Unternehmen in anderen EU-Staaten ohne deutsche Niederlassung gelten. Ein laufender EU-Vorschlag könnte dies für bestimmte EU-Unternehmen ändern, ist aber kein geltendes Recht.

Brauche ich weiterhin eine eigene LUCID-Registrierung?

Ja. Herstellerregistrierung und Änderungen Deiner Registrierungsstammdaten bleiben höchstpersönliche Pflichten Deines Unternehmens.

Kann PerliTech mein Unternehmen für mich in LUCID registrieren?

Nein. PerliTech kann praktisch unterstützen, aber die persönliche Herstellerregistrierung und Stammdatenänderungen nicht übernehmen.

Was übernimmt PerliTech nach der Benennung?

Nach wirksamer Benennung erfüllt PerliTech im eigenen Namen die anwendbaren EPR-Pflichten, die dem Bevollmächtigten gesetzlich zufallen. Deine eigene LUCID-Registrierung und Stammdatenänderungen bleiben höchstpersönliche Pflichten.

Was ist ein deutsches duales System?

Ein duales System organisiert bundesweit Sammlung, Sortierung und Verwertung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen. Der Beteiligungsvertrag finanziert diese Leistungen für die gemeldeten Mengen.

Bin ich unter 10 Tonnen von EPR befreit?

Nein. Die Grenze hebt Registrierung, Systembeteiligung oder andere EPR-Pflichten nicht auf. Sie betrifft nur den vereinfachten LUCID-Melderhythmus nach aktueller Regel.

Welche Materialien umfasst der PerliTech-Standardservice?

Übliche systembeteiligungspflichtige Verpackungen aus Papier/Pappe/Karton, Kunststoff, Glas, Aluminium, Eisenmetallen und vergleichbaren Standardmaterialien nach Eignungsprüfung.

Übernehmt Ihr Einwegpfand?

PerliTech nimmt derzeit kein Standardmandat an, wenn deutsche Pfandpflichten für Einweggetränkeverpackungen gelten. Eine normale Glasverpackung ist nicht automatisch pfandpflichtig; deshalb prüfen wir den konkreten Fall vor einer Mandatsannahme.

Übernehmt Ihr Mehrwegverpackungen?

PerliTech nimmt derzeit kein Standardmandat an, wenn komplexe Mehrweg- oder Pfandsysteme gelten. Der Sachverhalt kann vorab individuell geprüft werden.

Übernehmt Ihr große oder komplexe Mengen?

Der primäre Fokus liegt unter 10 Tonnen im Vorjahr. Das ist keine EPR-Befreiung. PerliTech prüft vor Mandatsannahme, ob größere oder strukturell komplexe Tätigkeiten vollständig in das Servicemodell passen.

Welche Informationen braucht PerliTech?

Unternehmens- und Vertriebskanaldaten, deutsche Niederlassung, Verpackungsarten und Mengen, LUCID- und Systemstatus, Marken, Sendungsschätzung und vollständige Historie früherer Deutschlandverkäufe.

Können Amazon, eBay oder Marktplätze meinen EPR-Status prüfen?

Onlinemarktplätze können EPR-Registrierungsinformationen anfordern und prüfen. Deren Plattformprüfung ersetzt Deine gesetzlichen Verpackungspflichten nicht.

Ist PerliTech ein zertifizierter EPR-Agent?

Hier wird keine offizielle EPR-Agent-Zertifizierung behauptet. PerliTech handelt auf Grundlage des erforderlichen schriftlichen Bevollmächtigungsvertrags und des maßgeblichen LUCID-/ZSVR-Benennungsprozesses.

Wie wird die Bevollmächtigung rechtswirksam?

Weder das Absenden der Anfrage noch eine positive Vorprüfung begründet ein Mandat. Nach Eignungs-, Umfangs- und gegebenenfalls Historienprüfung entscheidet PerliTech, ob der Fall grundsätzlich angenommen werden kann. Danach schließen die Parteien den schriftlichen deutschsprachigen Bevollmächtigungsvertrag ordnungsgemäß ab. Anschließend benennt der Hersteller PerliTech in LUCID. Die Benennung wird im maßgeblichen LUCID-/ZSVR-Bestätigungsprozess wirksam.

Was muss ich bei Änderungen während des Mandats tun?

Informiere PerliTech, bevor relevante Änderungen Deine deutsche EPR-Situation beeinflussen. Dazu zählen neue Verpackungs- oder Produktarten, Pfand oder Mehrweg, erhebliche Mengensteigerungen, neue Marken, ein geändertes Vertriebsmodell, eine deutsche Niederlassung oder vergleichbare Änderungen. PerliTech prüft dann, ob das Mandat fortgeführt werden kann.

Sind Systembeteiligungskosten im PerliTech-Entgelt enthalten?

Nicht automatisch. Systembeteiligungs- und Recyclingkosten sind separate Drittkosten, sofern ein individuelles Angebot nichts anderes ausdrücklich festlegt.

Kann PerliTech Rechtsberatung geben?

Nein. PerliTech erbringt administrative EPR- und Compliance-Leistungen. Individuelle Rechtsprüfungen liegen außerhalb des Standardservices und können an qualifizierte Rechtsberater verwiesen werden.

Ich habe schon vor PerliTech nach Deutschland verkauft. Ist das ein Problem?

Nicht zwingend. Du musst die Historie offenlegen. Je nach Registrierung, Systembeteiligung und Meldungen können frühere Zeiträume geprüft oder nachgeholt werden müssen.

Kann PerliTech einfach ab Mandatsbeginn übernehmen?

Nicht immer. Bestimmte unerfüllte Verpackungspflichten können frühere Zeiträume betreffen und vor oder nach einer Beauftragung zu bearbeiten sein.

Was ist, wenn ich früher ohne dualen Systemvertrag verkauft habe?

Der Sachverhalt muss vor Mandatsannahme geprüft werden. Nachträgliche Systembeteiligung oder weitere Nacharbeiten können erforderlich sein; die Website entscheidet das nicht automatisch.

Warum fragt PerliTech nach früheren Deutschlandverkäufen?

Weil ein Bevollmächtigter bestimmte offene Pflichten früherer Zeiträume bearbeiten muss. Eine wahrheitsgemäße Compliance-Historie ist vor Mandatsannahme notwendig.

Kontakt

EPR-Anfrage

Du hast Fragen zur EPR-Bevollmächtigung oder willst prüfen, ob PerliTech zu Deinem Fall passt? Schreib uns kurz - alles Weitere klären wir persönlich.

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Transparente Grundlage

Offizielle Quellen und rechtlicher Hintergrund

Die Informationen dieser Seite wurden zuletzt am 13. August 2026 anhand der folgenden offiziellen Quellen geprüft.

Rechtsstand zuletzt geprüft: 13. August 2026